Richtlinien zur Igelaufnahme
Igel stehen unter Naturschutz und zählen nach dem Bundesnaturschutzgesetz zu den besonders geschützten wildlebenden Tieren. Sie dürfen nur aufgenommen werden,
Igel stehen unter Naturschutz und zählen nach dem Bundesnaturschutzgesetz zu den besonders geschützten wildlebenden Tieren. Sie dürfen nur aufgenommen werden,
Das Komitee für Igelschutz beteiligt sich an der bundesweiten Igel-Zählung. Seit unsere einheimischen Igel 2024 auf die sogenannte „Rote Liste“