Komitee für Igelschutz e.V. Hamburg
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Geschützte Bäume

und Hecken

Wann dürfen Bäume gefällt und Hecken gerodet werden?

Auch Bäume und Hecken sind gesetzlich geschützt. Wie haben die entsprechenden Bestimmungen zusammengestellt und dazu einige Erläuterungen gegeben:

§ 39 (5) Punkt 2 des Bundesnaturschutzgesetzes in der Fassung vom 01.03.2010

"Es ist verboten, Bäume, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1.März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zue Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen."

Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die genannten Bestimmungen des § 39 (5) verstößt. Nach § 69 (6) kann dies mit einer Geldbuße bis zu € 10.000,-- geahndet werden.

Für den Winterzeitraum vom 01. Oktober bis zum 28. Februar hat die Stadt Hamburg darüber hinaus in ihrer Baumschutzsatzung folgendes geregelt.

§ 2 "Es ist verboten, Bäume oder Hecken oder Teile von ihnen zu entfernen, zu beschädigen oder sonst wie in ihrer Wirkung als Uierde und Belebung des Landschaftsbildes zu beeinträchtigen.

§ 3 Diese Verordnung bezieht sich nicht auf

  • a) Obstbäume
  • b) Einzelbäume unter 25 cm Brusthöhendurch-
    messer (130 cm über dem Boden gemessen)
    soweit diese nicht durch Einzelanordnung der
    Naturschutzbehörde dem Schutz dieser
    Verordnung unterstellt sind.
  • c) das übliche Beschneiden der Hecken .......

(Es wird empfohlen, die Hecken erst nach dem 24. Juni
(Johanni) zu beschneiden. Dann haben dieVögel in der Hecke ihre Brut abgeschlossen.)

(c):2009 Komitee für Igelschutz
Media Verlagsges.mbH
(c):2009 Komitee für Igelschutz
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Hierzu der Auszug eines Berichtes des Hamburg Abendblatts vom 18. März 2010:
"Blankenese - Neue Luxuswohnungen am Sven-Simon-Park - Abholzen für freien Elbblick - Staatsanwalt erhebt Anklage - Vorwurf gegen den Bauleiter. Er ließ 10 Bäume fällen. 25 Zeugen, zumeist Spaziergänger, können das bestätigen. Der Schaden beträgt 33.500 Euro."

Es handelt sich um alte amerikanische Roteichen, Stieleichen und Rotbuchen im Alter von 30 bis 60 Jahren. Alle Bäume standen auf öffentlichem Grund. Sie sollen den Blick auf die Elbe verstellt haben. Hier wurden 8 große Luxuswohnungen in zwei Villen gebaut. Doch 5 dieser bis zu zweieinhalb Millionen teuren Wohnungen wird der Bauherr jetzt nicht wieder los, denn die Staatsanwaltschaft hatte so genannte Arrest-Hypotheken in Höhe von € 50.000 auf 5 der noch nicht verkauften Wohnungen im Grundbuch erwirkt. Die Wertsteigerung wird dem Fiskus wegen rechtswidriger Bereicherung zugeführt werden. Dem Bauleiter drohen bis zu 2 Jahre Haft und Entschädigungsforderungen, denn das in diesem Fall illegale Abholzen von Bäumen ist Sachbeschädigung (weil an fremden Eigentum geschehen) und damit eine Straftat und nicht nur eine Ordnungswidrigkeit.

10-2010