Komitee für Igelschutz e.V. Hamburg
Geschäftsstelle
Flaßheide 42 - 22525 Hamburg
Telefon: 040 - 5 40 48 07 - Fax: 040 - 52 01 48 02
E-Mail: Igelverein-Hamburg@t-online.de
Internet: www.igelkomitee-hamburg.de
Zur Startseite
Zum Inhaltsverzeichnis
Impressum
Woran erkenne ich einen kranken Igel ?

Die folgenden äußeren Merkmale lassen auf eine Krankheit schließen :

  • Igel irren mitten am Tage umher oder liegen in der Sonne. Sie sind dann oft schon mit kleinen gelben Fliegen-Eiern besetzt. Sie haben tiefliegende Augen und eine trockene Nase. Es kann auch sein, dass sie im Winter bei Eis und Schnee am Tage herumlaufen.

  • Igel sind stark abgemagert. Sie sind dann hinter dem Kopf eingefallen und haben dort den sogenannten "Hungerknick". die Ursachen sind meistens Innenparasiten- oder Bakterienbefall.

  • Igel sind gelähmt. Wenn man sie aufnimmt, kann man feststellen, dass sie keine Spannkraft haben oder sie ziehen beim Laufen die Beine nach (Teillähmung). die Ursache ist in der Regel Vitaminmangel.

  • Igel haben einen Abszess. An verschiedenen Körperstellen kann eine Schwellung oder Verkrustung der Stacheln festgestellt werden, die oft stark riecht.

  • Igel haben offensichtlich äußere Verletzungen oder Beinbrüche. Bei Beinbrüchen rollt sich der Igel nicht ganz ein und ein Fuß ist sichtbar. Viele Verletzungen werden indirekt durch den Menschen verursacht. Siehe unsere Info-Blätter "Gefahren für Igel".

  • Igel haben Stachel- oder Haarausfall. Oftmals sind dann schon kahle Stellen im Stachelklleid, am Haarkranz an der Seite oder am Bauch zu erkennen. Die Ursache kann Hautpilz oder Bakterienbefall sein, auch durch Ausfluss aus vereiterten Ohren.
    Im Spätherbst herumirrende junge Igel sind oft hilfsbedürftig. Für die Beurteilung, ob ein Jungigel im Herbst aufgenommen werden muß, weil er untergewichtig und deshalb vermutlich auch krank ist, haben wir die folgende Faustregel für Norddeutschland aufgestellt.

im Oktober : Körpergewicht unter 200 Gramm
im November : Körpergewicht unter 300 Gramm
im Dezember : Körpergewicht unter 400 Gramm

Dies ist nur eine Faustregel, die nicht unbedingt strikt eingehalten werden muss. Bei der Beurteilung sollte auch die Wetterlage berücksichtigt werden. Während einer längeren Regenperiode im Herbst oder bei geschlossener Schneedecke und Dauerfrost wird man einen Jungigel eher hereinnehmen müssen als bei schönem Hrbstwetter und leichtem Nachtfrost.
Gartrenbesitzer rufen wir auf, ab Mitte September eine Futterstelle einzurichten, damit draußen zugefüttert werden kann, bis der Dauerfrost einsetzt . (siehe unser Info-Blatt "Futterhäuser")

Als erste Maßnahme wird der gefundene Igel gewogen und, wenn erforderlich, mit einem Flohpuder nur leicht über dem Rückrat entlang eingepudert. Wenn er unterkühlt ist, muss er sofort auf einer Wärmflasche oder einem Heizkissen bei 29 Grad, diese bedeckt mit einem dicken Handtuch, gewärmt werden. Der Igel wird ebenfalls mit einem Handtuch bedeckt. Der aufgefundene kranke Igel muss einem Tierarzt oder einer Igelstation vorgestellt werden, damit beurteilt werden kann, welche medizinischen Maßnahmen erforderlich sind.

Transport eines Igels:
Der verletzte oder kranke Igel bzw. das Igelbaby muß in einem kleinen Karton transportiert werden. Der Boden des Kartons soll mit mehreren Lagen Zeitungspapier ausgelegt werden. Der Igel selbst sollte in weißem Papier von der Küchenrolle und kleingerissenem Zeitungspapier gebettet werden, damit er bei niedrigen Temperaturen warm bleibt bzw. während des Transports nicht hin und her geschleudert wird.
Auf keinen Fall sollten Holzwolle, Sägespäne, Stroh, Heu oder Laub als Polstermaterial verwendet werden.

Igel stehen unter Naturschutz. Es ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten, diese besonders geschützten Tiere aus der Natur zu entnehmen und gefangen zu halten. Eine Ausnahme läßt jedoch der § 43 (6) dieses Gesetzes zu. Danach ist es zulässig, verletzte, hilflose oder kranke Tiere aufzunehmen, um sie gesund zu pflegen. Die Tiere sind unverzüglich in die Freiheit zu entlassen, sobald sie sich dort selbständig erhalten können.
Siehe hierzu unser Info-Blatt "Geschützte Tiere".

09-2005